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Abrechnung nach GebüH

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Salvia rechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Diese Seite fasst zusammen, was das bedeutet – vom Katalog über Beträge und Auslagen bis zur gedruckten Rechnung. Den Weg selbst – Leistungen im Abrechnungsfall sammeln, Rechnung erstellen, drucken, Zahlung buchen, mahnen – beschreibt Der Weg zur Rechnung.

Hinweis: Für Heilpraktiker gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung – das Honorar ist frei vereinbar. Das GebüH ist ein Verzeichnis der Heilpraktikerverbände mit durchschnittlich üblichen Vergütungen; die Euro-Fassung gilt seit 2002 unverändert. Salvia nutzt die Spannen deshalb nur zur Orientierung: Über dem Höchstbetrag warnt Salvia, sperrt den Betrag aber nie. Alle Hinweise, Warnungen und Mustertexte in Salvia sind unverbindlich und ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf einen Blick

Thema So rechnet Salvia ab
Katalog „GebüH“: 147 Positionen und die Nummer 2a
Betrag einer Leistung Anzahl × Ihr Praxisbetrag
Höherer Betrag Warnung über dem GebüH-Höchstbetrag, Knopf für den Vermerk „Gemäß Honorarvereinbarung“
Rechnungsvorlage Standardvorlage „GebüH Rechnung“ mit Mustertexten
Auslagen Zum Einkaufspreis, als eigener Block Auslagen auf der Rechnung
Rechnung ohne Diagnose Rückfrage vor dem Erstellen und vor dem Drucken
Akte Bescheinigung und Arzneimittelempfehlung, mit Hinweisen zu den Arztvorbehalten

Was beim Einrichten entsteht

Beim ersten Start richtet Salvia Ihre Praxis ohne Rückfrage für die Abrechnung nach GebüH ein:

Der Katalog „GebüH“

Salvia bringt den Katalog GebüH mit. Im Abrechnungsfall wählen Sie im Ziffernwerkzeug den Katalog GebüH und buchen per Doppelklick. Unter jeder Position stehen die Spanne und der Beihilfe-Höchstbetrag, darunter gekürzt ihr Hinweis – ganz lesen Sie ihn, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

Jede Position hat einen Betrag: Ihren Praxisbetrag, also das, was gebucht wird. Er ist mit dem GebüH-Höchstbetrag vorbelegt. Dazu kommen GebüH von / GebüH bis (die Spanne, nur zur Orientierung), Beihilfe bis und ein Hinweis. Text, Spanne, Beihilfe und Hinweis gleicht Salvia beim Start mit dem Verzeichnis ab, Ihren Praxisbetrag nie. Alle Felder erklärt Der Katalog „GebüH“ unter Ziffern.

Einige Hinweise, auf die Sie achten sollten:

Position Hinweis
24.1, 25.11 Eigenblutbehandlungen sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten (§ 7 Abs. 2 Transfusionsgesetz) – ausgenommen homöopathische Zubereitungen nach Pharmakopöe
19.1–19.8 Psychotherapie – die Beihilfe des Bundes erstattet sie nicht
10.8 Die tatsächlichen Reisekosten kommen hinzu; der Patient ist vorher darüber zu informieren
34.2 Bei mehr als drei Eingriffen je Behandlungsfall kann der Kostenträger eine Begründung verlangen
2 Die Spanne gilt für 30 Minuten

Salvia prüft keine Ausschlüsse oder Häufigkeiten – die Hinweise stehen nur an der Position.

Praxisbetrag und Spanne

Den Praxisbetrag einer Position ändern Sie unter Stammdaten › Ziffern im Feld Betrag; er bleibt auch nach Updates erhalten. Liegt er über dem GebüH-Höchstbetrag, speichert Salvia ihn trotzdem und zeigt den Hinweis „Betrag außerhalb der GebüH-Spanne“: Ohne vorherige Honorarvereinbarung ist ein höherer Betrag im Streitfall schwer durchsetzbar, und private Krankenversicherungen erstatten meist höchstens bis zum GebüH-Höchstsatz. Unter dem Mindestbetrag gibt es keinen Hinweis.

Per Doppelklick bucht Salvia den Praxisbetrag ohne Rückfrage. Für eine einzelne Leistung ändern Sie den Einzelbetrag im Fenster Leistung (Abrechnungsfall) bzw. Leistung bearbeiten (Rechnung); dort stehen unter Orientierung Spanne und Beihilfe. Über dem Höchstbetrag warnt das Fenster, und der Knopf heißt Trotzdem übernehmen. Haben Sie mit dem Patienten vorher ein höheres Honorar vereinbart, trägt „Gemäß Honorarvereinbarung“ eintragen das unter Begründung ein – die Begründung steht mit auf der Rechnung. Einzelheiten, auch zur Abfrage beim Hinzufügen: Über dem GebüH-Höchstbetrag.

Tipp: Halten Sie eine Honorarvereinbarung schriftlich fest, bevor Sie behandeln – etwa als eigenen Vertrag unter Verträge, den der Patient unterschreibt.

Analoge Bewertung: „21.1 A“

Steht eine Leistung nicht im GebüH, berechnen Sie sie entsprechend einer gleichwertigen Position (analog): Legen Sie unter Stammdaten › Ziffern in einem eigenen Katalog eine Ziffer vom Typ GebüH an (siehe Eigene Ziffer anlegen), tragen Sie unter Analog zu die Nummer der gleichwertigen Position ein, z. B. 21.1, und beschreiben Sie in der Legende, was Sie tatsächlich erbringen. Auf der Rechnung steht in der Spalte Nr. dann „21.1 A“ statt Ihrer eigenen Nummer. Passt auch analog keine Position, legen Sie eine eigene Ziffer vom Typ Sonstiges Honorar an und beschreiben die Leistung in der Legende.

Auslagen

Was Sie für den Patienten verbrauchen oder auslegen – Arzneimittel, Ampullen, Porto, eine Fremdlaborrechnung –, berechnen Sie mit einer Ziffer vom Typ Auslage.

Produkte mit Umsatzsteuer

Produkte, die Sie verkaufen, legen Sie als Ziffer vom Typ MwSt. mit Bruttopreis und Steuersatz an. Sie stehen mit auf der GebüH-Rechnung; die Rechnung bekommt dann die Spalten Netto und USt. und über der Gesamtsumme die Aufteilung nach dem Umsatzsteuergesetz – außer die Rechnungsvorlage steht auf „Kleinunternehmer“ (siehe Rechnung erstellen). Produkte zählen nicht zu den Auslagen.

An Ziffern vom Typ MwSt. erinnert Salvia: Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen Sie nicht an Patienten verkaufen oder abgeben, auch nicht kostenlos (§ 43 Arzneimittelgesetz) – in der Behandlung anwenden dürfen Sie sie. Ob und mit welchem Steuersatz auf verkaufte Produkte Umsatzsteuer anfällt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Diagnose

Ohne Diagnose erstatten private Krankenversicherung und Beihilfe in der Regel nicht. Fehlt einer Rechnung die Diagnose, fragt Salvia deshalb nach:

Die Diagnosen tragen Sie im Abrechnungsfall im Reiter Diagnosen ein. Auf der Rechnung stehen alle Diagnosen des Falls als Liste Diagnosen über den Leistungen. Ausfallrechnungen und Stornorechnungen fragt Salvia nie.

Berufsbezeichnung

Unter Leistungserbringer tragen Sie die Berufsbezeichnung ein, z. B. „Heilpraktikerin“ oder „Heilpraktikerin für Psychotherapie“. Die Standardvorlage GebüH Rechnung nennt im Kopftext Name und Berufsbezeichnung (Platzhalter „Leistungserbringer Name mit Berufsbezeichnung“); ohne Berufsbezeichnung steht dort nur der Name. Bei „Psychotherapeutin“/„Psychotherapeut“ – auch mit einem Zusatz wie „Heilpraktiker“ – und bei „Arzt“/„Ärztin“ zeigt das Feld die Warnung Berufsbezeichnung prüfen: Diese Bezeichnungen dürfen nur Approbierte führen. Private Krankenversicherungen erstatten nur, wenn eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besteht – die Bezeichnung allein genügt nicht.

Die GebüH-Rechnung im Druck

Salvia druckt Rechnungen mit den Spalten Datum, Nr., Leistung, Anzahl, Einzelbetrag und Betrag (Anzahl × Einzelbetrag), bei Produkten zusätzlich Netto und USt.. Unter der Bezeichnung stehen Zusatz und „Begründung: …“, analoge Ziffern tragen „A“, und die Auslagen folgen als eigener Block Auslagen am Ende. Eine Stornorechnung sieht genauso aus, mit negativen Beträgen. Einzelheiten: Rechnung bearbeiten.

Die Standardvorlage GebüH Rechnung bringt Kopf- und Fußtext als Muster mit – unter anderem den Hinweis zum Zahlungsverzug und zur Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen (Wortlaut unter Was beim Einrichten entsteht). Passen Sie die Texte unter Rechnungsvorlagen an Ihre Praxis an. Steuerfrei sind nur Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel, erbracht mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz; andere Leistungen klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Für versäumte Termine gibt es die Ausfallrechnung mit eigenen Texten.

Beihilfe und private Krankenversicherung

Kosteninformation und Behandlungsvertrag

Werden die Kosten absehbar nicht voll erstattet, muss der Patient vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert werden (§ 630c Abs. 3 BGB). Bei Heilpraktikern ist das praktisch immer so, denn die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Behandlung nicht.

Dafür bekommt der leere Behandlungsvertrag beim Einrichten von Salvia das Muster „Behandlungsvertrag und Kosteninformation“ – unverbindlich, ohne Gewähr, bitte an Ihre Praxis anpassen. Die voraussichtlichen Kosten tragen Sie von Hand ein; Salvia rechnet sie nicht aus. Was das Muster enthält und wie Sie es anpassen, drucken und unterschrieben zum Patienten hochladen, steht unter Verträge.

Arztvorbehalte

Manches dürfen nur Ärztinnen und Ärzte. Salvia richtet die Akte danach aus und zeigt Hinweise – prüfen müssen Sie selbst, verhindern kann die Software einen Verstoß nicht.

Thema In Salvia Mehr dazu
Bescheinigung Mit der Art Krankheitsbescheinigung und dem Satz, dass sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Bescheinigungen
Arzneimittelempfehlung Ohne Aut idem, mit Hinweis auf verschreibungspflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel Rezepte
Chinesisches Rezept Eine kleine Zeile unter der Signatur erinnert daran, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur Ärztinnen und Ärzte verschreiben (§ 48 Arzneimittelgesetz) – auch als einzelne Droge einer Rezeptur Rezepte
Laborauftrag Hinweis zu Krankheiten, die nur Ärztinnen und Ärzte feststellen dürfen (§ 24 Infektionsschutzgesetz) Laborbefunde
Eigenblut Hinweis an den Positionen 24.1 und 25.11 Der Katalog „GebüH“

Tipps und typische Fragen

Ich habe den Praxisbetrag über den Höchstbetrag gesetzt – warum kommt beim Buchen keine Warnung? Per Doppelklick bucht Salvia ohne Rückfrage. Gewarnt wird beim Speichern der Ziffer und wenn Sie die Leistung im Fenster Leistung öffnen.

Beim Hinzufügen von 10.3 fragt Salvia nach einem Betrag. Das Verzeichnis nennt für 10.3, 10.4 und 15.2 keinen Betrag. Tragen Sie die tatsächlichen Kosten ein.

Salvia meldet „Nicht hinzugefügt“ oder „Nicht alle Ziffern übernommen“. Die genannte Ziffer passt nicht zur Rechnungsvorlage des Falls. Ist es eine eigene Ziffer, öffnen Sie sie unter Stammdaten › Ziffern und speichern Sie sie erneut – dann gehört sie zur GebüH-Rechnung.

„Das Drucklayout ist für die Spalten der Rechnung zu schmal.“ Die GebüH-Spalten passen nicht auf die Seite, meist bei A5 mit Produkten. Verringern Sie unter Stammdaten › Drucklayouts den linken oder rechten Rand oder wählen Sie ein größeres Papierformat.

„Die Position „…“ ist zu lang für eine Seite.“ Zusatz oder Begründung dieser Position sind zu lang. Kürzen Sie sie in der Rechnung.

Siehe auch